Darf ich aktuell einen Umzug privat (ohne Umzugsunternehmen) durchführen ?

Für das Kölner Stadtgebiet gilt, dass ein Umzug der privat geplant ist, grundsätzlich durchgeführt werden darf, wenn dieser dringend notwendig und zeitlich unaufschiebbar ist. Sollten Sie aus Köln wegziehen beziehungsweise von außerhalb nach Köln ziehen, informieren Sie sich bitte vorher in der jeweiligen Kommune, ob es dort Einschränkungen für Umzüge gibt. Für eine Entscheidung ist das dortige Gesundheitsamt zuständig.

Auch bei einem Umzug sind die Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) zwingend zu beachten. Dies betrifft speziell die Abstandsregeln von zwei Metern sowie das Aufenthaltsverbot von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit nach § 12 I CoronaSchVO.

Halten Sie Nachweise über den Wechsel des Wohnortes, für eine Kontrolle durch unseren Ordnungsdienst oder die Polizei, zur Verfügung (zum Beispiel den Mietvertrag). Weiterhin sollten Sie Vorkehrungen dafür treffen, dass der Kontakt eventueller Umzugshelferinnen und -helfer untereinander vermieden wird. Im Besten Fall setzen Sie auf den Umzug mit einem Umzugsunternehmen. Gerne können Sie uns für weitere Infos direkt kontaktieren und wir beraten Sie gerne.