Umzug von der Steuer absetzen
Wussten Sie, dass Sie beim Umzug die Steuer absetzen können? Umzugskosten in Ihrer Steuererklärung können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen umziehen müssen. Um Ihren Umzug von der Steuer absetzen zu können, gibt es einiges, das Sie beachten sollten. Wichtig ist für Sie, dass nicht alle Kosten, die bei einem Umzug anfallen, bei der Steuer absetzbar sind. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Verpackungsmaterial wie z.B. Umzugskartons oder anderes beim Umzug genutztes Material wie Stretchfolien oder Packpapier.
Steuern sparen über die haushaltsnahen Dienstleistungen
Wie kann ich also beim Umzug Steuern sparen ? In aller Regel wird ein Privatumzug steuerlich den haushaltsnahen Dienstleistungen gleichgestellt. Bei der Steuererklärung ist es sehr wichtig, dass Sie alle Kosten, die bei Ihrem Umzug entstanden sind, nachweisen können. Sie sollten also sämtliche Belege, die damit zusammenhängen, aufbewahren. Außerdem sollten Sie es vermeiden, den offenen Rechnungsbetrag bar zu bezahlen. Ausnahme: Sie erhalten direkt bei Bezahlung eine Rechnung die vom Umzugsunternehmen ausgestellt wurde und den Vermerk “Barzahlung” enthält.
Achten Sie deshalb immer darauf, ob Ihre Umzugsspedition die Zahlung “Auf Rechnung” oder per “EC Gerät u. Bankkarte” anbietet. Die Zahlung, die per Überweisung auf das Konto der Umzugsfirma geht, kann anhand der Kontoauszüge jederzeit schriftlich für das Finanzamt nachgewiesen werden.
Bis zu € 4.000,– von den Umzugskosten zurückholen
Auf Antrag können 20 Prozent von maximal 20.000 Euro (max. 4.000,– Euro) bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Damit das Finanzamt diese Position in Ihrer Steuererklärung akzeptiert, muss eine ordnungsgemäße Rechnung des Umzugsunternehmens mit Datum, ausgewiesener Mehrwertsteuer und der Steuer-Identifikationsnummer beim Finanzamt vorgelegt werden. Außerdem müssen Arbeits- und Transportkosten in der Rechnung bzw. auch bereits im Angebot separat aufgelistet sein. Damit haben Sie so gut wie jedes Mal die Chance bei Ihrem Umzug Steuern und somit bares Geld zu sparen.
Umzugskostenpauschale auch ohne Belege
Sie können neben den Umzugskosten auch noch von der Umzugskostenpauschale profitieren. Diese wird jährlich angepasst und liegt aktuell (seit 01.03.2024) für Verheiratete und Paare bereits bei € 1.607,—.
Zu dieser Gruppe zählen auch verwitwete, geschiedene und alleinerziehende Personen. Singles erhalten € 964,— und je Kind oder sonstige Angehörige im Haushalt erhalten Sie € 643,—.
Die Umzugskostenpauschale beeinhaltet Aufwendungen, welche in der Steuererklärung unter den „sonstigen Umzugskosten“ abgegolten werden. Das Beste daran ist, dass Sie für die Umzugskostenpauschale keine Zahlungsbelege benötigen.
Neben den herkömmlichen Umzugskosten können Sie zusätzlich bis zu € 1.200 für verschiedene handwerkliche Leistungen berücksichtigen (z.B. Malerarbeiten). Dazu zählen unter anderem Schönheitsreparaturen wie das Streichen in der neuen oder alten Wohnung. Abzugsfähig und das versteht sich von selbst sind nur tatsächlich entstandene Kosten wie z.B.:
- Elektroarbeiten in der neuen Wohnung
- Ummeldegebühren von Wohnsitz, PKW, Telefon- und Internetanschluss
- Verpflegung und Trinkgeld für die Umzugshelfer
- professionelle Montage von Vorhängen, Gardinen und Rollos
- Anschluss von elektrischen Geräten
Die Aufwendungen für einen beruflich veranlassten Umzug können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Werbungskosten mindern die Steuerlast Ihres Einkommens.
Dies gilt nur, wenn Sie den Rechnungsbetrag Ihres Umzugs per Überweisung abgelten. Berücksichtigt werden Personalkosten, Transportkosten u. Montagekosten.
Arbeitgeber/Amt bezahlt den Umzug
Finanziert ein Amt oder eine Behörde Ihren Umzug, so sind diese Kosten in Ihrer Steuererklärung leider nicht abzugsfähig. Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um, können Sie die entstandene Summe eventuell unter Werbungskosten absetzten.
Ziehen Sie z.B. in eine andere Stadt weil Sie dort Ihre erste Berufsausbildung antreten, fallen diese Umzugskosten steuerlich unter den Bereich der „Sonderausgaben“.
Umzug aus gesundheitlichen Gründen
Bei Ihrem jährlichen Steuerausgleich können Sie Steuern sparen, wenn Sie z.B. aus gesundheitlichen Gründen eine neue Wohnung beziehen müssen. Dies gilt ebenfalls wenn ein Umzug wegen eines Brands oder wegen Hochwasser notwendig ist. Was die wenigsten wissen, ist, dass Sie auch bei einer Scheidung von Ihrem Ehepartner/Ehepartnerin die Umzugskosten als aussergewöhnliche Belastungen absetzen können.
Für mehr Details informieren Sie sich am Besten bei Ihrem Steuerberater, online bei Finanztipp.de oder sprechen Sie die Umzugsprofis von OK Umzüge direkt an. Wir geben Ihnen gerne Auskunft darüber ob Sie in Ihrem speziellen Fall bei Ihrem Umzug bares Geld sparen können.