Allgemein gilt beim Umzug nach Belgien oder Luxemburg, dass berufliche Fahrten/Grenzübertritte zugelassen sind, sofern diese dringend und unumgänglich sind. Hierfür sind aber einige Voraussetzungen zu erfüllen:
1.) Ein von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber unterschriebenes Dokument/Schreiben, dass die Dringlichkeit Ihres Umzugs rechtfertigt (oder Kündigung des alten Mietvertrags/Einzugsdatum neuer Mietvertrag)
2.) Wir als Umzugsunternehmen benötigen einen Gewerbenachweis u. eine Güterverkehrslizenz sowie ein von uns aufgesetztes Schreiben, dass wir als Umzugsunternehmen für Sie tätig sind und alle mit dem Corona Virus auferlegten Vorgaben der jeweiligen Landesregierung einhalten.
3.) Personen mit Symptomen einer Grippe können an der Grenze durch die Behörden untersucht und bei positiver Testung auf Corona in Quarantäne genommen werden. Unsere Mitarbeiter/Fahrer werden vor Fahrtantritt nach Belgien oder Luxemburg darauf hingewiesen, dass diese bei Grippesymptomen nicht mitfahren dürfen.
4.) In Deutschland/Köln ist ein Umzug der privat organisiert wird, grundsätzlich erlaubt, hat aber einige Vorgaben die einzuhalten sind (wie z.B. Anzahl der Personen, haushaltsfremde Personen etc.)
Auszug aus dem aktuellen Erlaß der Stadt Köln zu privat organisierten Umzügen:Für das Kölner Stadtgebiet gilt, dass ein Umzug der privat geplant ist, grundsätzlich durchgeführt werden darf, wenn dieser dringend notwendig und zeitlich unaufschiebbar ist. Sollten Sie aus Köln wegziehen beziehungsweise von außerhalb nach Köln ziehen, informieren Sie sich bitte vorher in der jeweiligen Kommune, ob es dort Einschränkungen für Umzüge gibt. Für eine Entscheidung ist das dortige Gesundheitsamt zuständig. Auch bei einem Umzug sind die Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) zwingend zu beachten. Dies betrifft speziell die Abstandsregeln von zwei Metern sowie das Aufenthaltsverbot von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit nach § 12 I CoronaSchVO. Halten Sie Nachweise über den Wechsel des Wohnortes, für eine Kontrolle durch unseren Ordnungsdienst oder die Polizei, zur Verfügung (zum Beispiel den Mietvertrag). Weiterhin sollten Sie Vorkehrungen dafür treffen, dass der Kontakt eventueller Umzugshelferinnen und -helfer untereinander vermieden wird. Im Besten Fall setzen Sie auf den Umzug mit einem Umzugsunternehmen.