Aus zwei mach eins

Alles was beim gemeinsamen Umzug in eine Wohnung zu beachten ist

Endlich kann das Abenteuer beginnen! Sie sind beide startklar für das Projekt „gemeinsame Wohnung“ und können es gar nicht abwarten, zu zweit in den kuscheligen vier Wänden zu leben. Vielleicht sind Sie noch jung, strecken zum ersten Mal Ihre Fühler ins Leben aus und wollen mit der besten Freundin oder dem dicksten Kumpel zusammen ziehen? Oder Sie  haben lange alleine gewohnt und wagen nun den Neuanfang mit einem geliebten Menschen, mit dem Sie sich sehr verbunden fühlen. Ebenso kann es sein, dass Sie nach langer Probezeit zu dem Schluss gelangt sind, die ermüdende Pendelei zwischen zwei Wohnungen zu stoppen, weil eine völlig verwaist vor sich hin vegetiert und die Miete umsonst geleistet wird. Vielleicht möchten Sie endlich eine gemeinsame Familie gründen? Spannend wird es auch, wenn Sie, im Rahmen einer praktischen Wohngemeinschaft mit einem Fremden zusammenziehen. 

Die Gründe, einen gemeinsamen Haushalt zu gründen sind so vielfältig, wie die diversen Wohnobjekte, die zur Auswahl stehen. Allen Vorhaben gemeinsam ist jedoch, dass einiges geregelt und besprochen werden sollte, bevor es an den Start geht. 

Mietvertrag – Wer ist hier der Chef?

Bislang hat jeder von Ihnen die eigene Wohnung unterhalten. Sie standen einzeln im Mietvertrag. Ziehen Sie in die gemeinsamen vier Wände, gehen Sie einen neuen Vertrag mit dem Haus- oder Wohnungsbesitzer ein. Dafür sollten Sie sich im Vorfeld absprechen, wie Sie  sich aufstellen möchten. Denn wie alles im Leben hat das weitreichende Folgen. Darüber hinaus lieben Vermieter stabile Verbindungen. Wenn Sie bei der Wohnungsbesichtigung beginnen, alles auszudiskutieren und darüber evtl. in Streit geraten, wird das Ihre Chancen, den Zuschlag zu erhalten, nicht gerade erhöhen. 

Können Sie das neue Domizil anmieten, einigt man sich am besten auf eine gemeinsame Unterzeichnung des Vertrags. Dann kann im Streitfall nicht der eine den anderen vor die Tür setzen. Beide sind zu gleichen Teilen an der Wohnung beteiligt und haben dieselben Rechte und Pflichten. Im Rahmen einer WG kann das anders gewünscht sein. Auch das muss im Vorfeld abgesprochen werden.

Ein Gespräch mit dem Vermieter muss auch dann sein, wenn ein Zusammenziehen darin besteht, dass einer bei dem anderen einzieht. In diesem Fall steht zwar nur eine Wohnungsauflösung an, die in der Regel vom Einziehenden erledigt wird.

Aber auch der Umzug light erfordert ein konzentriertes Vorgehen. Wichtige Schritte müssen bedacht werden, um den Einzug offiziell zu gestalten. Beispielsweise müssen Sie den Vermieter um Erlaubnis fragen und ihn bitten, den Mietvertrag entsprechend zu ändern.

Ähnliches gilt für die wichtigen Nebenkosten wie Wasser, Strom oder etwa der Hausratversicherung? In all diesen Fällen sollte man sich gemeinsam schlau machen und  eingeholte Angebote prüfen. Es kann ebenfalls sinnvoll sein, mit den eigenen Anbietern zu sprechen. Vielleicht hat der eine den besseren Stromanbieter, der andere die lukrativere Versicherung, die jeweils übernommen werden können.

Wenn Sie schon dabei sind, sollten Sie gleich die finanziellen Regelungen klären. Richten Sie ein gemeinsames Konto ein, von dem in Zukunft die Kosten abgehen? Oder nimmt einer die Zahlungen vor und sich diese anteilig vom Partner erstatten? Hier stehen viele Möglichkeiten offen. Sie beide sollten anschließend die entsprechenden Daueraufträge einrichten, damit niemand seinem Geld hinterher fragen muss oder Sie mit der Miete in Verzug geraten. 

Hand aufs Herz: Wohin mit den doppelten Lottchen?

Zieht man zusammen, stellt sich schnell heraus, dass man jetzt von vielen Dingen nur eine Ausgabe braucht. Man schläft jetzt zusammen in einem Bett, schaut auf einer Couch die lieb gewonnene Serie und feiert den Einzug am gemeinsamen Esstisch. Aber an welchem? Und was passiert mit den Möbelstücken oder Tellern, die übrig sind? Auch diese Entscheidungen sollten vor dem Umzug fallen.

Nicht nur, weil sich beide Personen im nun neuen Haushalt schnell heimisch fühlen sollen. Der Mann möchte nicht in das rosafarbene Prinzessinnenschlafzimmer seiner Liebsten einziehen; ebenso wenig wie die Frau die Holzpalette als gemütliches Kuschelsofa akzeptieren wird. In einer WG stellen sich andere Fragen, aber auch hier muss abgeklärt sein, wer das große Zimmer erhält und wie hoch der Mietanteil dafür ist. 

Auch aus einem weiteren Grund sollten Sie die zukünftige Einrichtung sehr früh im Prozess festlegen. Es ist nämlich für den bevorstehenden Umzugstag entscheidend, was mitgenommen wird oder eben nicht. Gerade wenn ein Umzugsunternehmen involviert ist, kann das den Ausschlag geben, ob eines oder zwei benötigt werden oder ob man ein oder zwei Tage buchen muss. 

Zu den doppelten Lottchen gehört nicht nur die Einrichtung. Regelmäßige Beiträge, die Sie nur noch einmal zu entrichten haben, müssen ebenfalls kontrolliert und abgesprochen werden. Damit sind beispielsweise Versicherungen, die Rundfunkbeiträge oder Abos für Zeitungen oder TV gemeint. 

Aufgabenteilung – Wer macht hier eigentlich was?

Diese Fragen kommen nicht erst mit dem Umzug durch die Tür, wenn man die üblichen Fragen zu klären hat, wer die Wäsche macht und wer das Kochen übernimmt. Auch während der Umzugsvorbereitung sollten Sie genau absprechen wer sich um was kümmert. Klar ist ziemlich wahrscheinlich, jeder löst seine eigene Wohnung auf, kündigt rechtzeitig den alten Mietvertrag und überlegt, ob er den nicht mehr notwendigen Hausrat entsorgt, verkauft oder spendet

Aber schon für den Tag des Umzugs sollten Sie logistisch Hand in Hand arbeiten. Damit lassen sich Kosten, Zeit und Nerven sparen.

Entscheiden Sie sich dafür, den Umzug professionell durchführen zu lassen, sollten Sie bestmöglich mit einem seriösen Umzugsunternehmen zusammenarbeiten. So lässt sich wahrscheinlicher gewährleisten, dass am Ende des Tages alles in der neuen Wohnung steht. Haben Sie ausreichend Helfer zur Hand, lassen sich die wichtigsten Möbelstücke bereits zusammenbauen und erste Kisten auspacken. Darüber hinaus lassen sich durch eine sorgfältige Planung Kosten sparen, wenn in beiden Wohnungen alles gepackt beisammen steht und die Mitarbeiter nur das einladen müssen, was tatsächlich ins neue Domizil gehört.

Machen Sie einen Plan vom Plan

Möglichkeiten des Zusammenziehens gibt es viele. Sie sollten je nach Projekt in etwa drei Monate vor dem Umzug beginnen und mit Listen arbeiten, damit Ihnen nichts untergeht oder unnötige Kosten entstehen. Auf der entstehenden ToDo-Liste sollten nicht nur die zu erledigenden Aufgaben stehen, sondern auch wer sich darum kümmert. 

Haben Sie in Ruhe einen wasserdichten Plan geschmiedet, der rechtzeitig ergänzt und geändert werden kann, steht einem erfolgreichen und harmonischen Zusammenzug ohne böse Überraschung nichts mehr im Wege.

Am wenigsten durch uns! In diesem Sinne wünschen wir Ihnen nur das Beste. Auf uns können Sie jedenfalls immer zählen,

Ihr OK-Umzuege.de-Team

Kostenloses Angebot holen